
Das neue Gesetz zur Todesstrafe, das diese Woche in der Knesset verabschiedet wurde, dürfte vor dem Obersten Gerichtshof keinen Bestand haben. Die Liste seiner verfassungsrechtlichen Mängel ist lang; die zentralen stechen sofort ins Auge. Erstens wurde es nachlässig ausgearbeitet und ignoriert den Widerstand maßgeblicher Sicherheits- und Justizbehörden. Zweitens handelt es sich um ein rassistisches Gesetz: Für identische Taten erlaubt es die Hinrichtung palästinensischer Terroristen, nicht jedoch jüdischer. Drittens widerspricht es dem israelischen Verfassungsrecht, insbesondere…