Die Bundesregierung will den Bau von Lebensmittelmärkten erleichtern. Deshalb wird die BauNVO geändert. Der Bau von Lebensmittelmärkten mit bis zu 1.200 qm Geschossfläche soll künftig in normalen Baugebieten ohne größeren Aufwand möglich sein.
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Regierung will Bau von Lebensmittelmärkten erleichtern
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